Papier: 06 Handlungsempfehlungen

Version: "Gemeinsame bundesweite offene ITStandards für den Bildungsbereiche"

1 „Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund und den Ländern,
2 für das Bildungswesen bundesweite offene
3 IT-Bildungsstandards zu entwickeln und über den
4 IT-Planungsrat zu beschließen.“
5
6 Bundesweite offene IT-Standards für den Bildungsbereich sind
7 die Vorraussetzung für eine offene und sichere
8 Bildungsinfrastruktur (Open Education Cloud), in die
9 jederzeit lokale Infrastrukturen, Anwendungen, Dienstleister
10 und Inhalte eingebunden und ausgetauscht werden könnten.
11
12 Derzeit gibt es noch keine bundesweit akzeptierten offenen
13 IT-Standards für den Bildungsbereich in Deutschland.
14
15 Da eine Vereinbarung gemeinsamer Standards mit Blick auf
16 Technik und Dienste über die Landesgrenzen hinweg
17 erforderlich ist, empfiehlt es sich, diese Aufgabe in
18 Übereinstimmung mit der Kultusministerkonferenz zeitnah über
19 den IT-Planungsrat anzugehen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 „Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund und den Ländern,
2 für das Bildungswesen bundesweite offene
3 IT-Bildungsstandards zu entwickeln und über den
4 IT-Planungsrat zu beschließen.“
5
6 Bundesweite offene IT-Standards für den Bildungsbereich
7 sind die Vorraussetzung für eine offene und sichere
8 Bildungsinfrastruktur (Open Education Cloud), in die
9 jederzeit lokale Infrastrukturen, Anwendungen,
10 Dienstleister und Inhalte eingebunden und ausgetauscht
11 werden könnten.
12
13 Derzeit gibt es noch keine bundesweit akzeptierten offenen
14 IT-Standards für den Bildungsbereich in Deutschland.
15
16 Da eine Vereinbarung gemeinsamer Standards mit Blick auf
17 Technik und Dienste über die Landesgrenzen hinweg
18 erforderlich ist, empfiehlt es sich, diese Aufgabe in
19 Übereinstimmung mit der Kultusministerkonferenz zeitnah
20 über den IT-Planungsrat anzugehen.
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Vorschlag

Aufhebung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Es wäre wünschenswert, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert oder aufgehoben würde. Das Argument, dass durch kurze Beschäftigungsdauer und größtmöglichen "Durchlauf" junger Wissenschaftler durch das akademische System Kreativität und Exzellenz der Forschung gefördert würden, trägt nicht - auf die Dauer rufen Resignation und Zynismus genau das Gegenteil hervor. Deshalb: Abschaffung der gesetzlichen Begünstigung von Kurzzeitverträgen und Schaffung längerfristiger Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler!

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