Papier: 06 Handlungsempfehlungen
Version: "Gemeinsame bundesweite offene ITStandards für den Bildungsbereiche"
1 | „Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund und den Ländern, |
2 | für das Bildungswesen bundesweite offene |
3 | IT-Bildungsstandards zu entwickeln und über den |
4 | IT-Planungsrat zu beschließen.“ |
5 | |
6 | Bundesweite offene IT-Standards für den Bildungsbereich sind |
7 | die Vorraussetzung für eine offene und sichere |
8 | Bildungsinfrastruktur (Open Education Cloud), in die |
9 | jederzeit lokale Infrastrukturen, Anwendungen, Dienstleister |
10 | und Inhalte eingebunden und ausgetauscht werden könnten. |
11 | |
12 | Derzeit gibt es noch keine bundesweit akzeptierten offenen |
13 | IT-Standards für den Bildungsbereich in Deutschland. |
14 | |
15 | Da eine Vereinbarung gemeinsamer Standards mit Blick auf |
16 | Technik und Dienste über die Landesgrenzen hinweg |
17 | erforderlich ist, empfiehlt es sich, diese Aufgabe in |
18 | Übereinstimmung mit der Kultusministerkonferenz zeitnah über |
19 | den IT-Planungsrat anzugehen. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | „Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund und den Ländern, |
2 | für das Bildungswesen bundesweite offene |
3 | IT-Bildungsstandards zu entwickeln und über den |
4 | IT-Planungsrat zu beschließen.“ |
5 | |
6 | Bundesweite offene IT-Standards für den Bildungsbereich |
7 | sind die Vorraussetzung für eine offene und sichere |
8 | Bildungsinfrastruktur (Open Education Cloud), in die |
9 | jederzeit lokale Infrastrukturen, Anwendungen, |
10 | Dienstleister und Inhalte eingebunden und ausgetauscht |
11 | werden könnten. |
12 | |
13 | Derzeit gibt es noch keine bundesweit akzeptierten offenen |
14 | IT-Standards für den Bildungsbereich in Deutschland. |
15 | |
16 | Da eine Vereinbarung gemeinsamer Standards mit Blick auf |
17 | Technik und Dienste über die Landesgrenzen hinweg |
18 | erforderlich ist, empfiehlt es sich, diese Aufgabe in |
19 | Übereinstimmung mit der Kultusministerkonferenz zeitnah |
20 | über den IT-Planungsrat anzugehen. |
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Vorschlag
Aufhebung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Es wäre wünschenswert, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz geändert oder aufgehoben würde. Das Argument, dass durch kurze Beschäftigungsdauer und größtmöglichen "Durchlauf" junger Wissenschaftler durch das akademische System Kreativität und Exzellenz der Forschung gefördert würden, trägt nicht - auf die Dauer rufen Resignation und Zynismus genau das Gegenteil hervor. Deshalb: Abschaffung der gesetzlichen Begünstigung von Kurzzeitverträgen und Schaffung längerfristiger Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler!