+7

Generallerlaubnis Auschnitte von Werken in der Lehre kostenlos verbreiten zu dürfenn


Gerade für Schüler ist der Aufwand, den Urheber um Erlaubnis zu fragen, bevor ein Bild verwendet werden kann, zu aufwendig. Auch Lehrer haben kein Geld, um für Medien zu zahlen. Hierbei könnte ihnen natürlich ein entsprechendes Budget zur Verfügung gestellt werden. Allerdings wäre dieses natürlich auch nur begrenzt und würde zusätzlichen Aufwand für den Lehrer bedeuten.

Bücher, Arbeitshefte, Bildungs-Software, etc. sollte natürlich weiterhin aufgrund des Urheberrechts den Autoren Einnahmen bescheren.


Diskussionen

  • habnixsagnix ist dagegen
    +2

    Vollkommen sinnloser Vorschlag, nicht weil er generell schlecht wäre, sondern von der Realität überholt wurde. Genaueres findet man/frau auf netzpolitik.org.

    Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage http://netzpolitik.org/2011/der-schultrojaner-eine-neue-innovation-der-verlage/

    Darüberhinaus hat sich offensichtlich nicht nur bei mir Resignation breitgemacht. Die Diskussionen sind weitgehend eingeschlafen, kein Wunder angesichts der bitteren Realität. Oder sollte ich der Einzige sein der die Novelle zum Telekommunikationsgesetz wahrgenommen hat. Doch eher unwahrscheinlich. Als einzig sinnvolle Reaktion betrachte ich die "Selbstauflösung dieser Placebo-Plattform".

    https://beteiligung.enquetebeteiligung.de/proposal/1017-Selbstaufl%F6sung_dieser_PlaceboPlattform.html

    Denn mehr als ein Placebo ist das hier nicht. Wie sagte doch der bayuwarische Politclown so treffend:

    "Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden."

    Horst Seehofer bei "Pelzig unterhält sich" am 20.05.2010

    http://www.youtube.com/watch?v=f1XJ9v6iV4Q#t=4m30s

  • maria84 ist dafür
    +2

    Lehrende sollten nicht kriminalisiert werden, wenn sie versuchen (auf modernere Weise z.B. durch Videos oder andere Medieninhalte aus dem Internet) den Lernenden etwas bei zu bringen.

    Es müsste aber den Schülern auch klar gemacht werden - sollte es mal so eine Regelung geben - dass es sich so zu sagen um eine Ausnahme handelt und in Bereichen außerhalb der Schule (usw.) andere Regelungen gelten. Außerdem bestünde mit den jetzigen Regelungen auch die Chance, dass Lehrende sich mehr mit freien Lizenzen beschäftigen und diese im Unterricht einsetzen und somit dafür werben.

Versionen


  • 1 Am Unterricht an Schulen und Hochschulen sollte das
    2 Urheberrecht nicht so streng beachtet werden:
    3 -> Filme sollten kostenlos wiedergegeben werden dürfen
    4 -> Bilder, Diagramme sollten kostenlos von
    5 Lehrern/Dozenten und Schülern in Präsentationen verwendet
    6 werden dürfen
    7 -> Einzelne Seiten sollten aus Büchern kopiert werden
    8 dürfen und an andere Lehrer/Dozenten und Schüler verteilt
    9 werden dürfen
    10
    11 Dies würde vielfach übliche und weit verbreitete
    12 Kavaliersdelikte legalisieren.
    13
    14 In der Zukunft sollte es eventuell möglich sein, bei
    15 digitalen Medien automatische Nutzungsstatistiken zur
    16 gerechten Bezahlung der Urheber anzufertigen. Vorher
    17 sollten sich die Urheber aber auf den Verkauf von ganzen
    18 Büchern, bzw. Angeboten außerhalb des Schulmarktes
    19 konzentrieren.
    20
    21 Beispielsweise die Frankfurter Allgemeine Zeitung wird von
    22 einer fehlenden Vergütung durch den Bildungssektor nicht
    23 stark betroffen sein und sich trotzdem noch behaupten
    24 können. Gleichzeitig könnten deren Inhalte kostenlos
    25 verbreitet werden.
    26
    27 Vor allem ist dabei natürlich die bestehende
    28 Rechtsunsicherheit zu klären, da darüber gestreitet wird,
    29 ob Unterricht nun eine öffentliche Veranstaltung ist oder
    30 nicht.
    31

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