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Version: "Generallerlaubnis Auschnitte von Werken in der Lehre kostenlos verbreiten zu dürfenn"

1 Am Unterricht an Schulen und Hochschulen sollte das
2 Urheberrecht nicht so streng beachtet werden:
3 -> Filme sollten kostenlos wiedergegeben werden dürfen
4 -> Bilder, Diagramme sollten kostenlos von Lehrern/Dozenten
5 und Schülern in Präsentationen verwendet werden dürfen
6 -> Einzelne Seiten sollten aus Büchern kopiert werden dürfen
7 und an andere Lehrer/Dozenten und Schüler verteilt werden
8 dürfen
9
10 Dies würde vielfach übliche und weit verbreitete
11 Kavaliersdelikte legalisieren.
12
13 In der Zukunft sollte es eventuell möglich sein, bei
14 digitalen Medien automatische Nutzungsstatistiken zur
15 gerechten Bezahlung der Urheber anzufertigen. Vorher sollten
16 sich die Urheber aber auf den Verkauf von ganzen Büchern,
17 bzw. Angeboten außerhalb des Schulmarktes konzentrieren.
18
19 Beispielsweise die Frankfurter Allgemeine Zeitung wird von
20 einer fehlenden Vergütung durch den Bildungssektor nicht
21 stark betroffen sein und sich trotzdem noch behaupten
22 können. Gleichzeitig könnten deren Inhalte kostenlos
23 verbreitet werden.
24
25 Vor allem ist dabei natürlich die bestehende
26 Rechtsunsicherheit zu klären, da darüber gestreitet wird, ob
27 Unterricht nun eine öffentliche Veranstaltung ist oder
28 nicht.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Am Unterricht an Schulen und Hochschulen sollte das
2 Urheberrecht nicht so streng beachtet werden:
3 -> Filme sollten kostenlos wiedergegeben werden dürfen
4 -> Bilder, Diagramme sollten kostenlos von
5 Lehrern/Dozenten und Schülern in Präsentationen verwendet
6 werden dürfen
7 -> Einzelne Seiten sollten aus Büchern kopiert werden
8 dürfen und an andere Lehrer/Dozenten und Schüler verteilt
9 werden dürfen
10
11 Dies würde vielfach übliche und weit verbreitete
12 Kavaliersdelikte legalisieren.
13
14 In der Zukunft sollte es eventuell möglich sein, bei
15 digitalen Medien automatische Nutzungsstatistiken zur
16 gerechten Bezahlung der Urheber anzufertigen. Vorher
17 sollten sich die Urheber aber auf den Verkauf von ganzen
18 Büchern, bzw. Angeboten außerhalb des Schulmarktes
19 konzentrieren.
20
21 Beispielsweise die Frankfurter Allgemeine Zeitung wird von
22 einer fehlenden Vergütung durch den Bildungssektor nicht
23 stark betroffen sein und sich trotzdem noch behaupten
24 können. Gleichzeitig könnten deren Inhalte kostenlos
25 verbreitet werden.
26
27 Vor allem ist dabei natürlich die bestehende
28 Rechtsunsicherheit zu klären, da darüber gestreitet wird,
29 ob Unterricht nun eine öffentliche Veranstaltung ist oder
30 nicht.
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