Papier: 01.01.01 Rechtliche Grundlagen der Frühpädagogik und institutionelle Zuständigkeit

Originalversion

1 Die Phase der frühkindlichen Bildung und Erziehung umfasst
2 die Jahre bis zur allgemeinen Schulpflicht. Die Verbindung
3 von Bildungsauftrag mit Erziehung und Betreuung ist ein
4 Kennzeichen des frühpädagogischen Ansatzes in Deutschland.
5 "Die Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen auf dem
6 Gebiet der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
7 zeichnen sich sowohl durch ein Zusammenspiel der Kompetenzen
8 und Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden als auch
9 durch die große Bedeutung freier Träger aus. Mit der
10 Einführung des Sozialgesetzbuchs VIII hat der Bund einen
11 einheitlichen gesetzlichen Rahmen für ganz Deutschland
12 geschaffen und zudem seine Anregungskompetenz zum Ausdruck
13 gebracht. Die Länder konkretisieren das SGB VIII durch
14 landesspezifische Ausführungsgesetze. Die Feststellung des
15 Bedarfs und die Bereitstellung der Plätze erfolgt letztlich
16 auf kommunaler Ebene. Im Unterschied zur Schule ist der
17 Besuch einer Kindertageseinrichtung freiwillig." [FN: vgl.:
18 http://www.bildungsbericht.de/daten/gesamtbericht.pdf, S.
19 33]
20
21 Bundesweit haben alle Kinder ab dem vollendeten 3.
22 Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf
23 einen Kindergartenplatz (§ 24 Abs. 1 SGB VIII). Nach dem
24 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) soll
25 ab dem 1. August 2013 für Kinder vom vollendeten ersten bis
26 zum vollendeten dritten Lebensjahr – kriterienabhängig auch
27 jene unter einem Jahr – ein Rechtsanspruch für einen
28 Betreuungsplatz eingeführt werden. [FN: vgl.: Dreyer, Rahel:
29 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in
30 Deutschland und Frankreich. Strukturen und Bedingungen,
31 Bildungsverständnis und Ausbildung des pädagogischen
32 Personals im vergleich. Schriftenreihe
33 Erziehung-Unterricht-Bildung, Band 147, Hamburg: 2010, S.
34 229ff.] Seit Inkrafttreten des KiföG sind die
35 Betreuungsquoten in allen Bundesländern deutlich gestiegen.
36 Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot machen zu können,
37 muss der Ausbau insbesondere in Westdeutschland noch
38 zunehmen. [FN: vgl.:
39 http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-A
40 nlagen/kifoeg-zweiter-zwischenbericht,property=pdf,bereich=b
41 mfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf ] Mit Inkrafttreten des
42 Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige
43 werden zusätzliche Fachkräfte für die
44 Kindertageseinrichtungen benötigt. [FN: Anmerkung: Vor
45 diesem Hintergrund wird teilweise ein Problem bei der
46 Personaldecke von Erzieherinnen und Erziehern befürchtet.
47 Vgl. dazu: Sell, Stefan: Kinderbetreuungseinrichtungen in
48 der Republik – Angebot und Kosten als Kontextbedingung für
49 das reformierte Unterhaltsrecht. In: Familie, Partnerschaft
50 und Recht. Zeitschrift für die Anwaltspraxis Nr. 3/2009, S.
51 101ff.] In diesem Zusammenhang wurde verschiedentlich über
52 verpflichtende Kindergartenjahre diskutiert. Es bleibt
53 abzuwarten, wie sich künftig die Kooperation zwischen
54 Kindertageseinrichtungen, Schulen und Akteuren des
55 Gemeinwesens gestaltet, auf deren Ausbau das im Oktober 2005
56 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder-
57 und Jugendhilfe zielt. Zur Verbesserung dieser Kooperationen
58 hat die Bundesregierung beispielsweise zusammen mit der
59 Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) 2011 das
60 bundesweite Programm "Anschwung für frühe Chancen" gestartet
61 [FN: www.anschwung-fuer-fruehe-chancen.de ].

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Die Phase der frühkindlichen Bildung und Erziehung umfasst
2 die Jahre bis zur allgemeinen Schulpflicht. Die Verbindung
3 von Bildungsauftrag mit Erziehung und Betreuung ist ein
4 Kennzeichen des frühpädagogischen Ansatzes in Deutschland.
5 "Die Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen auf dem
6 Gebiet der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
7 zeichnen sich sowohl durch ein Zusammenspiel der Kompetenzen
8 und Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden als auch
9 durch die große Bedeutung freier Träger aus. Mit der
10 Einführung des Sozialgesetzbuchs VIII hat der Bund einen
11 einheitlichen gesetzlichen Rahmen für ganz Deutschland
12 geschaffen und zudem seine Anregungskompetenz zum Ausdruck
13 gebracht. Die Länder konkretisieren das SGB VIII durch
14 landesspezifische Ausführungsgesetze. Die Feststellung des
15 Bedarfs und die Bereitstellung der Plätze erfolgt letztlich
16 auf kommunaler Ebene. Im Unterschied zur Schule ist der
17 Besuch einer Kindertageseinrichtung freiwillig." [FN: vgl.:
18 http://www.bildungsbericht.de/daten/gesamtbericht.pdf, S.
19 33]
20
21 Bundesweit haben alle Kinder ab dem vollendeten 3.
22 Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf
23 einen Kindergartenplatz (§ 24 Abs. 1 SGB VIII). Nach dem
24 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) soll
25 ab dem 1. August 2013 für Kinder vom vollendeten ersten bis
26 zum vollendeten dritten Lebensjahr – kriterienabhängig auch
27 jene unter einem Jahr – ein Rechtsanspruch für einen
28 Betreuungsplatz eingeführt werden. [FN: vgl.: Dreyer, Rahel:
29 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in
30 Deutschland und Frankreich. Strukturen und Bedingungen,
31 Bildungsverständnis und Ausbildung des pädagogischen
32 Personals im vergleich. Schriftenreihe
33 Erziehung-Unterricht-Bildung, Band 147, Hamburg: 2010, S.
34 229ff.] Seit Inkrafttreten des KiföG sind die
35 Betreuungsquoten in allen Bundesländern deutlich gestiegen.
36 Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot machen zu können,
37 muss der Ausbau insbesondere in Westdeutschland noch
38 zunehmen. [FN: vgl.:
39 http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-A
40 nlagen/kifoeg-zweiter-zwischenbericht,property=pdf,bereich=b
41 mfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf ] Mit Inkrafttreten des
42 Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige
43 werden zusätzliche Fachkräfte für die
44 Kindertageseinrichtungen benötigt. [FN: Anmerkung: Vor
45 diesem Hintergrund wird teilweise ein Problem bei der
46 Personaldecke von Erzieherinnen und Erziehern befürchtet.
47 Vgl. dazu: Sell, Stefan: Kinderbetreuungseinrichtungen in
48 der Republik – Angebot und Kosten als Kontextbedingung für
49 das reformierte Unterhaltsrecht. In: Familie, Partnerschaft
50 und Recht. Zeitschrift für die Anwaltspraxis Nr. 3/2009, S.
51 101ff.] In diesem Zusammenhang wurde verschiedentlich über
52 verpflichtende Kindergartenjahre diskutiert. Es bleibt
53 abzuwarten, wie sich künftig die Kooperation zwischen
54 Kindertageseinrichtungen, Schulen und Akteuren des
55 Gemeinwesens gestaltet, auf deren Ausbau das im Oktober 2005
56 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder-
57 und Jugendhilfe zielt. Zur Verbesserung dieser Kooperationen
58 hat die Bundesregierung beispielsweise zusammen mit der
59 Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) 2011 das
60 bundesweite Programm "Anschwung für frühe Chancen" gestartet
61 [FN: www.anschwung-fuer-fruehe-chancen.de ].

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