01.01.01 Rechtliche Grundlagen der Frühpädagogik und institutionelle Zuständigkeit

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    von EnqueteSekretariat, angelegt
    1 Die Phase der frühkindlichen Bildung und Erziehung umfasst
    2 die Jahre bis zur allgemeinen Schulpflicht. Die Verbindung
    3 von Bildungsauftrag mit Erziehung und Betreuung ist ein
    4 Kennzeichen des frühpädagogischen Ansatzes in Deutschland.
    5 "Die Entscheidungs- und Finanzierungsstrukturen auf dem
    6 Gebiet der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
    7 zeichnen sich sowohl durch ein Zusammenspiel der Kompetenzen
    8 und Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden als auch
    9 durch die große Bedeutung freier Träger aus. Mit der
    10 Einführung des Sozialgesetzbuchs VIII hat der Bund einen
    11 einheitlichen gesetzlichen Rahmen für ganz Deutschland
    12 geschaffen und zudem seine Anregungskompetenz zum Ausdruck
    13 gebracht. Die Länder konkretisieren das SGB VIII durch
    14 landesspezifische Ausführungsgesetze. Die Feststellung des
    15 Bedarfs und die Bereitstellung der Plätze erfolgt letztlich
    16 auf kommunaler Ebene. Im Unterschied zur Schule ist der
    17 Besuch einer Kindertageseinrichtung freiwillig." [FN: vgl.:
    18 http://www.bildungsbericht.de/daten/gesamtbericht.pdf, S.
    19 33]
    20
    21 Bundesweit haben alle Kinder ab dem vollendeten 3.
    22 Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf
    23 einen Kindergartenplatz (§ 24 Abs. 1 SGB VIII). Nach dem
    24 2008 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) soll
    25 ab dem 1. August 2013 für Kinder vom vollendeten ersten bis
    26 zum vollendeten dritten Lebensjahr – kriterienabhängig auch
    27 jene unter einem Jahr – ein Rechtsanspruch für einen
    28 Betreuungsplatz eingeführt werden. [FN: vgl.: Dreyer, Rahel:
    29 Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in
    30 Deutschland und Frankreich. Strukturen und Bedingungen,
    31 Bildungsverständnis und Ausbildung des pädagogischen
    32 Personals im vergleich. Schriftenreihe
    33 Erziehung-Unterricht-Bildung, Band 147, Hamburg: 2010, S.
    34 229ff.] Seit Inkrafttreten des KiföG sind die
    35 Betreuungsquoten in allen Bundesländern deutlich gestiegen.
    36 Um ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot machen zu können,
    37 muss der Ausbau insbesondere in Westdeutschland noch
    38 zunehmen. [FN: vgl.:
    39 http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-A
    40 nlagen/kifoeg-zweiter-zwischenbericht,property=pdf,bereich=b
    41 mfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf ] Mit Inkrafttreten des
    42 Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige
    43 werden zusätzliche Fachkräfte für die
    44 Kindertageseinrichtungen benötigt. [FN: Anmerkung: Vor
    45 diesem Hintergrund wird teilweise ein Problem bei der
    46 Personaldecke von Erzieherinnen und Erziehern befürchtet.
    47 Vgl. dazu: Sell, Stefan: Kinderbetreuungseinrichtungen in
    48 der Republik – Angebot und Kosten als Kontextbedingung für
    49 das reformierte Unterhaltsrecht. In: Familie, Partnerschaft
    50 und Recht. Zeitschrift für die Anwaltspraxis Nr. 3/2009, S.
    51 101ff.] In diesem Zusammenhang wurde verschiedentlich über
    52 verpflichtende Kindergartenjahre diskutiert. Es bleibt
    53 abzuwarten, wie sich künftig die Kooperation zwischen
    54 Kindertageseinrichtungen, Schulen und Akteuren des
    55 Gemeinwesens gestaltet, auf deren Ausbau das im Oktober 2005
    56 in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder-
    57 und Jugendhilfe zielt. Zur Verbesserung dieser Kooperationen
    58 hat die Bundesregierung beispielsweise zusammen mit der
    59 Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) 2011 das
    60 bundesweite Programm "Anschwung für frühe Chancen" gestartet
    61 [FN: www.anschwung-fuer-fruehe-chancen.de ].