Wenn Schüler davor geschützt werden sollen, unpassende/gefährliche Inhalte über den für Schulzwecke bereitgestellten Internetzugang angezeigt zu bekommen, sollte das dem Bedarf nach lebenslangen Lernen nicht widersprechen. Einschränkungen, die eine sinnvolle Wissensvermittlung verhindern, sollen durch diesen Vorschlag eines geschützten Schulinternetzugangs nicht entstehen. Es soll lediglich verhindert werden, dass Schüler ungeschützt im Internet surfen, wenn sie den Zugang zum "Schulinternet" nutzen.