Auch die Projektgruppe Bildung und Forschung sollte sich mit dem Thema eines bildungs- und wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts befassen und Leitlinien dazu aufstellen, z.B. die folgenden: (1) Die Nutzung von publiziertem bzw. öffentlich gemachtem Wissen (Texte, Daten und multimediales Material, einschließlich aller verwaisten Werke) in Bildung und Wissenschaft soll grundsätzlich ohne jede Einschränkung in jedem Fall genehmigungsfrei, aber i.d.R. auch gebührenfrei sein. (2) Die Träger der Bildungs- und Forschungseinrichtungen müssen dafür sorgen, dass die Vermittlungseinrichtungen wie Bibliotheken in der Lage sind, die Kosten für die Nutzung für kommerzielle Informationsprodukte über Pauschalabrechnung zu tragen. (3) Das Urheberrecht sollte die (durchaus weltweiten) Tendenzen zur Open-Access-Publikation unterstützen, insbesondere auch die Institutionen der jeweiligen WissensproduzentInnen in die Lage versetzen, die Publikationen ihrer AutorInnen zumindest als Zweitpublikation über Open-Acccess-Repositories zugänglich zu machen. (4) Das Urheberrecht sollte stärker als bislang dem kollaborativen und virtuellen (verteilten) Arbeiten in der Forschung und im eLearning Rechnung tragen. (5) Die Punkte (1) und (2) sollten auch auf den Bereich der Schulen Anwendung finden. .
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rkuhlen
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