Zwei Anmerkungen:
- eLearning-Inhalte können nicht alle Formen von Lernen und Wissenstransfer ersetzen. Es sollte deutlich gemacht werden, dass wir auch noch Nachholbedarf bei der Gestaltung von Formen des "Blended Learning" haben.
- Ein uneingeschränktes Nutzungsrecht könnte zu weit gehen., speziell wenn es sich auch auf die aktuellen Hitparadeninhalte oder Blockbuster bezieht. Man wird da wohl ein etwas komplizierteres Modell finden müssen. Manches geht auch ohne Urheberrechtsänderung - beispielsweise durch Bedingungen für öffentlich oder öffentlich-rechtlich mitfinanzierter Inhalte.