Innovative Potenziale von eLearning fördern
Die Potenziale des Internet für innovative eLearning-Formen sollten intensiver als bislang in der Praxis üblich ausgenutzt werden.
ELearning sollte weniger eine Eins-zu-Eins-Übertragung herkömmlicher Lehr- und Lemmethoden sein (z.B. die Online-Vorlesung), sondern auf selbstbestimmtes und kollaboratives Arbeiten unter intensiver Supervision und Moderation der "Lehrenden" angelegt sein.
Das kollaborative Potenzial elektronischer Räume sollte zudem stärker für vernetztes eLearning mit Partnern außerhalb der eigenen Hochschule und durchaus auch länderübergeifend ausgenutzt werden.
Die Regelungen im Urheberrecht sollten dazu entsprechend den eLearning-Anforderungen geändert werden (z.B. in § 52a UrhG), einschließlich der Regelung der Rechte an eLearning-Materialien: Diese sollten nach Möglichkeit unter OA bzw. C-C-Lizenzen.freigestellt werden.
HaSi ist dafür
Den Vorschlag unterstütze ich sehr! § 52a UrhG verhindert in der Praxis eLearning und kollaborative Forschungen in elektronischen Räumen mit den dort festgelegten Beschränkungen "kleine Teile eines Werkes", "Werke geringen Umfangs", "zur Veranschaulichung im Unterricht" etc. Lernen, Studium, Lehre und Forschung müssen frei sein von solchen Beschränkungen. Z.B. muss zulässig sein, einen Film oder einen Mitschnitt einer TV-Sendung zu Lern-, Lehr- oder Forschungszwecken komplett in vernetzten kollaborativen Lern- und Forschungsportalen zu nutzen. Andernfalls wird gerade in medienpädagogischen oder medienwissenschaftlichen Veranstaltungen verhindert, über diese zentralen Medien zu arbeiten.