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    ThomasSeveriens · angelegt
     

    Öffentlich bezahltes Wissen muss der Öffentlichkeit auch zugänglich sein, ohne hierfür nochmals zahlen zu müssen. Wenn nichtöffentliche Institutionen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden oder zumindest am Wissensgewinn von öffentlich finanzierten Projekten partizipieren, muss diesen Institutionen von vornherein bewusst sein, dass sich mit dem Wissensgewinn kein exklusives Verwertungsrecht ergeben kann. Hier sollte der Mittelgeber, also der Gesetzgeber endlich Klarheit schaffen.