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Open Access


Freier Zugang zu (öffentlich geförderten) Forschungsergebnissen ist für eine Bildungsgesellschaft unerlässlich. Daher sollte sich die Enquete-Kommision damit beschäftigen, wie Forschungsergebnisse für die Allgmeinheit im Netz verwertet werden können.

Natürlich werden öffentlich geförderte Forschungsprojekte oft mit nicht-öffentlichen Partnern durchgeführt, es bleibt auszuloten inwieweit hier eine zwangsweise Veröffentlichung erfolgen kann.

Die Diskussion sollte sich an dem analogen Vorschlag im Projekt Urheberrecht orientieren, wobei hier eher die Aspekte der Bildung im Internet im Vordergrund stehen sollten, und wie sich in Zukunft (Bürger-)Bildung auf dieses Konzept stützen kann


Diskussionen

  • ThomasSeveriens ist dafür
    +6

    Öffentlich bezahltes Wissen muss der Öffentlichkeit auch zugänglich sein, ohne hierfür nochmals zahlen zu müssen. Wenn nichtöffentliche Institutionen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden oder zumindest am Wissensgewinn von öffentlich finanzierten Projekten partizipieren, muss diesen Institutionen von vornherein bewusst sein, dass sich mit dem Wissensgewinn kein exklusives Verwertungsrecht ergeben kann. Hier sollte der Mittelgeber, also der Gesetzgeber endlich Klarheit schaffen.

  • rocketscience ist dafür
    +5

    Open Access sollte nicht auf seine urheberrechtliche Dimension reduziert werden.

    Die Projektgruppe "Bildung und Forschung" sollte sich unter Berücksichtigung der folgenden Initiativen mit dem freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen befassen:

    Schwerpunktinitiative "Digitale Information" der Wissenschaftsorganisationen: http://www.allianz-initiative.de/de/

    und

    „Gesamtkonzept für die Informationsinfrastruktur in Deutschland“ http://www.leibniz-gemeinschaft.de/?nid=infrastr

  • fschnabel ist dafür
    +5

    Die verbreitung von mit öffentlichen geldern erzielten Forschungsergebnissen darf nicht privaten Verlagen überlassen werden, die für aus Bürgersicht bereits bezahlten Ergebnissen nochmals zur Kasse bitten.

    Das Internet bietet ideale Möglichkeiten, diese Ergebnisse allen zugänglich zu machen. Aus praktischen Gründen stellt hier eine zentrale Plattform das geeignete Mittel da, zersplitterte Insellösungen sind hier nicht zielführend.

    Eine entsprechende offene Lizenz für Forschungsergebnisse erscheint mir hier das geeignete Mittel um auf diesen Ergebnissen basierende Firmen und weitergehende private Forschungen zu regeln.

    Ein offensichtliches Problemfeld stellen öffentliche Forschungen mit privater Beteiligung dar. Ich würde hier den radikalen Ansatz bevorzugen, dass die Ergebnisse veröffentlicht werden müssen sobald öffentlichge Gelder beteiligt sind, egal in welcher höhe. Der Anreiz der praktischen Erfahrung im Umgang mit neuen Techniken stellt für den Privaten Partner immer noch einen erheblichen Wettbewerbsvorteil und Anreiz dar.

  • CH_ ist dafür
    +3

    Ein "nicht abhandelbares Zweitverwertungsrechts von WissenschaftlerInnen bei Werken, die überwiegend durch öffentliche Förderung im öffentlichen Kontext entstanden sind" (Kuhlen) gehört zwar der Form nach evtl. in die Gruppe Urheberrecht, ist aber so wesentlich, dass man es auch in dieser Gruppe ansprechen sollte.

    Verwendung freier Lizenzen ist auch in anderen Bereichen (Open Education, etc.) anzuregen und bei staatlich finanzierten Produkten vorzuschreiben. Ebenso ist gegen das zwangsweise Depublizieren der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vorzugehen, da auf diese Weise vielerlei wertvolle Bildungsressourcen verschwinden.

    • Durch das zwangsweise Depublizieren der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten werden der Öffentlichkeit wichtige Informationen und politische und kulturelle Inhalte bewusst vorenthalten, obwohl sie diese Radio- und TV-Beiträge mit ihren GEZ-Gebühren selbst finanziert hat. Der Bürger muss in der digitalen Informationsgesellschaft das Recht haben, auf solche (flüchtigen) Sendungen zeitversetzt und unbeschränkt in digitalen Mediatheken zugreifen zu können. Die Informationsfreiheit darf nicht aus rein kommerziellen Gründen und zum einseitigen Schutz der flachen Angebote von Kommerzsendern eingeschränkt werden.

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