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    CH_ · angelegt
     

    Ein "nicht abhandelbares Zweitverwertungsrechts von WissenschaftlerInnen bei Werken, die überwiegend durch öffentliche Förderung im öffentlichen Kontext entstanden sind" (Kuhlen) gehört zwar der Form nach evtl. in die Gruppe Urheberrecht, ist aber so wesentlich, dass man es auch in dieser Gruppe ansprechen sollte.

    Verwendung freier Lizenzen ist auch in anderen Bereichen (Open Education, etc.) anzuregen und bei staatlich finanzierten Produkten vorzuschreiben. Ebenso ist gegen das zwangsweise Depublizieren der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten vorzugehen, da auf diese Weise vielerlei wertvolle Bildungsressourcen verschwinden.