Version: "Bekämpfung von Industrie und Wirtschaftsspionage"
1 | Deutschland hat bislang keine Software-Autonomie. |
2 | Wissenschaftler und Forscher sind darauf angewiesen in ihrer |
3 | Arbeit digitale Infrastrukturen zu nutzen, die der |
4 | Industriespionage zugänglich sind, weil die deutsche |
5 | Regierung in der Vergangenheit versäumt hat, sich des Themas |
6 | angemessen anzunehmen. Für Software-Autonomie ist der Zugang |
7 | zu informatischen Ressourcen, insbesondere des Quellcodes |
8 | von digitaler Infrastruktur, notwendig. In Europa gibt es |
9 | bislang keine gemeinsamen Anstrengungen zur Verfolgung von |
10 | Wirtschafts- und Industriespionage durch Drittstaaten und |
11 | keine Solidarklausel. Im Falle des Abgreifens der SWIFT |
12 | Finanzdatenbestände haben die europäischen Staaten sogar den |
13 | zuvor extralegalen Zugriff auf eine rechtliche Grundlage |
14 | gestellt. Es ist ein Bewusstseinswandel notwendig und eine |
15 | Verschärfung der bisherigen Anstrengungen. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | Deutschland hat bislang keine Software-Autonomie. |
2 | Wissenschaftler und Forscher sind darauf angewiesen in |
3 | ihrer Arbeit digitale Infrastrukturen zu nutzen, die der |
4 | Industriespionage zugänglich sind, weil die deutsche |
5 | Regierung in der Vergangenheit versäumt hat, sich des |
6 | Themas angemessen anzunehmen. Für Software-Autonomie ist |
7 | der Zugang zu informatischen Ressourcen, insbesondere des |
8 | Quellcodes von digitaler Infrastruktur, notwendig. In |
9 | Europa gibt es bislang keine gemeinsamen Anstrengungen zur |
10 | Verfolgung von Wirtschafts- und Industriespionage durch |
11 | Drittstaaten und keine Solidarklausel. Im Falle des |
12 | Abgreifens der SWIFT Finanzdatenbestände haben die |
13 | europäischen Staaten sogar den zuvor extralegalen Zugriff |
14 | auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Es ist ein |
15 | Bewusstseinswandel notwendig und eine Verschärfung der |
16 | bisherigen Anstrengungen. |
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