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Nichtdiskriminierender Zugang zu Bildungsinhalten


Da in einer Wissensgesellschaft lebenslanges Lernen notwendig ist (und auch ein Bestandteil eines erfüllten Lebens), sollte für jedermann ein nichtdiskriminierender Zugang zu digitalen Bildungsmedien möglich sein.

Dies muss vermutlich auf den folgenden technologischen Grundlagen aufbauen:

  • Sicherstellung einer Universalversorgung mit breitbandigem Internet-Zugang als Grundlage
  • Netzneutralität oder zumindest Sicherung, dass ein Zugriff auf Bildungsinhalte mit dem Stand der Technik entsprechenden Reaktions- und Downloadzeiten mit einem Basiszugang entsprechend den heute üblichen Flatrates möglich ist

Auf der Ebene der Inhalte betrifft dies etwa folgendes:

  • Bereitstellung barrierefrei gestalteter Bildungsmedien. Für Inhalte, die mit öffentlichen oder öffentlich-rechtlichen Mitteln ganz oder teilweise finanziert werden, sollten Mindeststandards vorgegeben werden. Wie man beispielsweise Wikipedia entnehmen kann, gibt es hierzu schon eine Reihe von Regeln, auf denen man aufbauen kann.
  • Berücksichtigung insbesondere auch älterer Bevölkerungsgruppen, unter denen ein hoher Anteil von nicht Internet-affinen Menschen ist, bei der Gestaltung der Bildungsmedien.
  • Offline-Nutzbarkeit von Inhalten (Download-Fähigkeit von Video und Audio, Ausdruckbarkeit von Web-Seiten, einfache Bereitstellung auch von ganzen Mediensequenzen für die Offline-Nutzung, ...). Dies ist besonders relevant, solange eine flächendeckende Bereitstellung eines breitbandigen Internet-Zugangs noch nicht erreicht ist, ist aber auch eine Möglichkeit, nicht Internet-affine Personen teilhaben zu lassen.
  • Bereitstellung ausgewählter Bildungsmedien auch in anderen in Deutschland häufig genutzten Sprachen (Türkisch, ...) eventuell in Kooperation mit Partnerländern

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