Version Generallerlaubnis Auschnitte von Werken in der Lehre kostenlos verbreiten zu dürfenn von 04 Digitale Medien in Forschung und Wissenschaft

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  • 04 Digitale Medien in Forschung und Wissenschaft (Generallerlaubnis Auschnitte von Werken in der Lehre kostenlos verbreiten zu dürfenn)

    von TAE, angelegt
    1 Am Unterricht an Schulen und Hochschulen sollte das
    2 Urheberrecht nicht so streng beachtet werden:
    3 -> Filme sollten kostenlos wiedergegeben werden dürfen
    4 -> Bilder, Diagramme sollten kostenlos von Lehrern/Dozenten
    5 und Schülern in Präsentationen verwendet werden dürfen
    6 -> Einzelne Seiten sollten aus Büchern kopiert werden dürfen
    7 und an andere Lehrer/Dozenten und Schüler verteilt werden
    8 dürfen
    9
    10 Dies würde vielfach übliche und weit verbreitete
    11 Kavaliersdelikte legalisieren.
    12
    13 In der Zukunft sollte es eventuell möglich sein, bei
    14 digitalen Medien automatische Nutzungsstatistiken zur
    15 gerechten Bezahlung der Urheber anzufertigen. Vorher sollten
    16 sich die Urheber aber auf den Verkauf von ganzen Büchern,
    17 bzw. Angeboten außerhalb des Schulmarktes konzentrieren.
  • 04 Digitale Medien in Forschung und Wissenschaft (Generallerlaubnis Auschnitte von Werken in der Lehre kostenlos verbreiten zu dürfenn)

    von TAE, angelegt
    1 Am Unterricht an Schulen und Hochschulen sollte das
    2 Urheberrecht nicht so streng beachtet werden:
    3 -> Filme sollten kostenlos wiedergegeben werden dürfen
    4 -> Bilder, Diagramme sollten kostenlos von
    5 Lehrern/Dozenten und Schülern in Präsentationen verwendet
    6 werden dürfen
    7 -> Einzelne Seiten sollten aus Büchern kopiert werden
    8 dürfen und an andere Lehrer/Dozenten und Schüler verteilt
    9 werden dürfen
    10
    11 Dies würde vielfach übliche und weit verbreitete
    12 Kavaliersdelikte legalisieren.
    13
    14 In der Zukunft sollte es eventuell möglich sein, bei
    15 digitalen Medien automatische Nutzungsstatistiken zur
    16 gerechten Bezahlung der Urheber anzufertigen. Vorher
    17 sollten sich die Urheber aber auf den Verkauf von ganzen
    18 Büchern, bzw. Angeboten außerhalb des Schulmarktes
    19 konzentrieren.
    20
    21 Beispielsweise die Frankfurter Allgemeine Zeitung wird von
    22 einer fehlenden Vergütung durch den Bildungssektor nicht
    23 stark betroffen sein und sich trotzdem noch behaupten
    24 können. Gleichzeitig könnten deren Inhalte kostenlos
    25 verbreitet werden.
    26
    27 Vor allem ist dabei natürlich die bestehende
    28 Rechtsunsicherheit zu klären, da darüber gestreitet wird,
    29 ob Unterricht nun eine öffentliche Veranstaltung ist oder
    30 nicht.
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